Worauf achten
Grundlegendes
- Stolpersteine
“Worauf achten” bedeutet nicht, dass alles andere im Curriculum etc. bedeutungslos sei und nicht beachtet werden muss. Hier werden lediglich die häufigsten “Stolpersteine” hervorgehoben.
- Curriculare Vorgaben und curriculare Regeln
Wenn Sie einen curricular vorgegebenen Abschluss anstreben, müssen Sie auch curriculare Vorgaben und curricular vorgegebene Regeln einhalten.
Dazu gehören selbstverständlich auch die curricularen Teilnahmevoraussetzungen. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Anmeldeversuchs innerhalb der Anmeldefrist erfüllt sein.
- Jede*r ist für das eigene Studium selbstverantwortlich.
Keine Maschine achtet darauf, ob Sie “richtig” studieren - Keine u:space-Übersicht wie der “Prüfungspass”, kein App wie “Studo” und keine Funktion wie der “Semesterplaner”.
Achten Sie daher immer selbst auf die curricularen Vorgaben und auf die Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”) und überprüfen Sie Leistungen und Zuordnungen von Leistungen immer im Sammelzeugnis (jederzeit herunterladbar via u:space).
Das erste Semester
- Absolvieren Sie im ersten Semester die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP). Wenn Sie das tun, wird auch die Mindeststudienleistung kein Thema für Sie sein.
- Studieren Sie zudem nach Möglichkeit immer nach dem empfohlenen Studienpfad im Anhang des Curriculums. Das Anmeldesystem wird sich nach dem ersten Semester u.a. nach dem “Erfüllungsgrad” des besagten Studienpfades orientieren.
- Für die 3x Vorlesungen (VO) der Module M3 oder M4 (siehe empfohlener Studienpfad) können Sie sich bereits vor vollständiger Absolvierung der STEOP registrieren. Für die Prüfungen können Sie sich aber erst nach vollständig absolvierter StEOP anmelden bzw. zu diesen Prüfungen antreten. Das alles geht sich im ersten Semester deshalb aus, weil es möglich ist, die StEOP bereits zur Semestermitte vollständig zu absolvieren.
- Verpassen Sie nicht die Anmeldefristen für die Modulprüfungen der STEOP 1 und STEOP 2!
Latein-Ergänzungsprüfung
Ob Sie im Zuge der Zulassung eine Zusatzprüfung Latein als Ergänzungsprüfung ("Latein-Ergänzungsprüfung") im Sinne einer Auflage erhalten haben, können Sie im Studienblatt nachsehen (jederzeit via u:space herunterladbar).
Bei Fragen, wenden Sie sich an die Kolleg*innen der Klassischen Philologie, die sowohl die Prüfungen als auch die Vorbereitungslehrveranstaltungen dazu betreuen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Latein-Kenntnisse aus Vorstudien oder Schulzeit geltend machen möchten (Stichtwort: Latein-Nachweis).
Latein-Ergänzungsprüfung und Vorbereitungskurse / Latein-Nachweis
Die Latein-Ergänzungsprüfung darf nicht die letzte Leistung Ihres Studiums sein (Beurteilungsdatum im Sammelzeugnis). Warum: Weil eine solche Ergänzungsprüfung eine Bedingung für das Studieren des betroffenen Studiums darstellt. Sie ist daher unbedingt vor der letzten Leistung des betroffenen Studiums zu erbringen.
Schieben Sie die Latein-Ergänzung nicht auf die sprichwörtliche “lange Bank” und beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit dieser Herausforderung! Bei Vorlesungsprüfungen gilt das Prüfungsdatum als Beurteilungsdatum. Erweiterungscurricula (EC), die als relevant für den Studienabschluss markiert werden, gehören dabei selbstverständlich auch zum betroffenen Studium.
Curriculare Mindest-Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte
Im Bachelorstudium Geschichte ist mindestens eine Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu absolvieren. Ob eine Lehrveranstaltung einen solchen Aspekt erfüllt, können Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find nachsehen (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”).
Mindestens ein Erweiterungscurriculum (EC) absolvieren
Das Bachelorstudium Geschichte besteht aus 120 ECTS an Pflichtmodulen und 60 ECTS eines “Bereichs der Erweiterungscurricula”. Jener Bereich kann mit der Alternativen Erweiterung (AE, 15 ECTS), den Zusätzlichen Wahlmodulen (ZWM, jeweils 15 ECTS) und den Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden.
Ein Muss ist jedenfalls die Absolvierung von mindestens einem Erweiterungscurriculum (EC). Achtung: Weder die AE noch ein ZWM ist ein EC.
Wie bei jedem anderen Modul auch, können auch im “Bereich der Erweiterungscurricula” nur vollständig absolvierte EC, AE und ZWM zum Studienfortschritt beitragen.
Wie registriere ich mich für ein EC? (MP4)
Über die AE und eine Übersicht der ECs
Modul M3 Epochen
Hier sind 3 Epochen-VO zu absolvieren, nicht 4 Epochen-VO.
Vorlesung (VO) des Typs “Weitere Zugänge (zur Geschichte)”
Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen der Kategorie “Vorlesungen (VO)”, die dem Typ “Weitere Zugänge (zur Geschichte)” angehören, können im Modul “M4 Aspekte und Räume”, im "ZWM Weitere Epochen, Aspekte, Räume 1" und im “ZWM Weitere Epochen, Aspekte und Räume 2” maximal 1x pro Modul absolviert werden.
Eine solche VO muss in seinem LV-Titel nicht immer “Weitere Zugänge” stehen haben. Achten Sie auch daher immer auf die Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”).
Modul M5 Vertiefung
Hier sind 4 UE Guided Readings zu 4 verschiedenen Schwerpunkten zu absolvieren. Beispiel: 2x UE Guided Reading Wirtschafts- und Sozialgeschichte gehen nicht in Ordnung, 1x UE Guided Reading Wirtschafts- und Sozialgeschichte geht in Ordnung. Achten Sie auch daher immer auf die Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”).
Abschluss mit Schwerpunkt
Ein Abschluss mit Schwerpunkt ist optional, kein Muss. Für Details, siehe §5 im Curriculum.
MATILDA - European Master in Women's and Gender History
Bei Fragen, wenden Sie sich an Johannes Täubl von der StudienServiceStelle Geschichte.
UE Proposal-Workshop und SE Seminar zur Abschlussarbeit
Keine der beiden Lehrveranstaltungen - Weder die UE Proposal-Workshops des Moduls PM3 noch das SE Seminar zur Abschlussarbeit des Moduls PM5 müssen bei dem*r eigenen Betreuer*in absolviert werden. Beide Lehrveranstaltungen haben nichts mit der Betreuung zu tun.
Auch müssen beide Lehrveranstaltungen jeweils nur 1x mit positiver Beurteilung absolviert werden, nicht mehrmals.
Modul PM1 Einführung in Themenfelder, Räume und Epochen
Hier sind die beiden VO Schwerpunkt-Einführungen und UE Lektürekurse vom Schwerpunkt her “paarweise” zu absolvieren, Beispiel:
Paar 1:
Eine VO Schwerpunkt-Einführung Zeitgeschichte als VO 1 und eine UE Lektürekurs Zeitgeschichte als UE 1
Paar 2:
Eine VO Schwerpunkt-Einführung Wirtschafts- und Sozialgeschichte als VO 2 und eine UE Lektürekurs Wirtschafts- und Sozialgeschichte als UE 2
Modul PM4 Individuelle Schwerpunktsetzung
Ein "Seminar aus Geschichte" ist u.a. an der Lehrveranstaltungsnummer erkennbar, die nach dem Schema “070XXX” gestaltet ist.
Masterarbeit
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §6.
Masterprüfung
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §7. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Das erste Semester
- Absolvieren Sie im ersten Semester die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und studieren Sie zudem nach Möglichkeit immer nach dem empfohlenen Studienpfad im Anhang des Curriculums. Wenn Sie in den ersten beiden Semestern nach dem empfohlenen Studienpfad studieren, wird auch die Mindeststudienleistung kein Thema für Sie sein. Das Anmeldesystem wird sich auch nach dem ersten Semester u.a. nach dem “Erfüllungsgrad” des besagten Studienpfades orientieren.
- Verpassen Sie nicht die Anmeldefristen für die Modulprüfung der StEOP!
Latein-Ergänzungsprüfung
Ob Sie im Zuge der Zulassung eine Zusatzprüfung Latein als Ergänzungsprüfung ("Latein-Ergänzungsprüfung") im Sinne einer Auflage erhalten haben, können Sie im Studienblatt nachsehen (jederzeit via u:space herunterladbar).
Bei Fragen, wenden Sie sich an die Kolleg*innen der Klassischen Philologie, die sowohl die Prüfungen als auch die Vorbereitungslehrveranstaltungen dazu betreuen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Latein-Kenntnisse aus Vorstudien oder Schulzeit geltend machen möchten (Stichtwort: Latein-Nachweis).
Latein-Ergänzungsprüfung und Vorbereitungskurse / Latein-Nachweis
Die Latein-Ergänzungsprüfung darf nicht die letzte Leistung Ihres Studiums sein (Beurteilungsdatum im Sammelzeugnis). Warum: Weil eine solche Ergänzungsprüfung eine Bedingung für das Studieren des betroffenen Studiums darstellt. Sie ist daher unbedingt vor der letzten Leistung des betroffenen Studiums zu erbringen.
Schieben Sie die Latein-Ergänzung nicht auf die sprichwörtliche “lange Bank” und beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit dieser Herausforderung! Bei Vorlesungsprüfungen gilt das Prüfungsdatum als Beurteilungsdatum. Erweiterungscurricula (EC), die als relevant für den Studienabschluss markiert werden, gehören dabei selbstverständlich auch zum betroffenen Studium.
Curriculare Wahlregel für das Modul UF GP 03 Aspekte und Räume 1
Hier in diesem Modul sind 3 Leistungen zu absolvieren: Eine “VO zu einem Fach”, eine “UE Guided Reading zu einem Fach” und eine “UE Guided Reading oder EX Exkursion zu einem Fach”. Mit “Fach” sind die Pflichtfächer “Österreichische Geschichte 1”, “Österreichische Geschichte 2” und “Wirtschafts- und Sozialgeschichte” gemeint. Sie müssen also mit 3 Leistungen genauso viele, also 3 Pflichtfächer abdecken.
Ob eine Lehrveranstaltung eine der Pflichtfächer abdeckt, können Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find nachsehen (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”). Eine Lehrveranstaltung kann zudem nur ein Pflichtfach abdecken.
Curriculare Mindest-Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte
Im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Bachelorstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2014 ist mindestens eine Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu absolvieren. Ob eine Lehrveranstaltung einen solchen Aspekt erfüllt, können Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find nachsehen (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”).
Äquivalenzverordnung
Das Lehrangebot nach Einführung der Curricularversion 2026 ab 01.10.2026 orientiert sich seitdem nach der neueren Curricularversion. Welche Lehrveranstaltungen der Curricularversion 2026 zur Erbringung der curricular vorgegebenen Leistungen der Curricularversion 2014 erbracht werden können, können Sie in der Äquivalenzverordnung (ÄquiVO / PDF) nachlesen.
Die Äquivalenzverordnung ist keine Anerkennungsverordnung und regelt daher auch keine Anerkennung.
Fachbezogenes Schulpraktikum (Schulpraxis) und Begleit-Lehrveranstaltung zur Schulpraxis
Grundsätzlich kommen in diesen beiden Lehrveranstaltungen kein (selbstorganisierter) Tausch oder Wechsel in Frage. Eine alternative Absolvierung der Schulpraxis (Sie unterrichten bereits Geschichte und Politische Bildung an einer AHS oder NMS) wenden Sie sich mit entsprechendem Nachweis (Eine offizielle Bestätigung der Schulleitung, aus welcher hervorgeht, wie viele Wochenstunden Geschichte und Politische Bildung bereits über wie viele unterrichtet wurde) an die Studienprogrammleitung Geschichte, und zwar spätestens 4 Wochen vor Beginn der Anmeldephase des Praktikumsbüros der LehrerInnenbildung für die Schulpraxis.
Modul UF GP 10 des fächerübergreifenden Wahlbereichs
Im fächerübergreifenden Wahlbereich eines Bachelorstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2014 sind entsprechende Leistungen iAv 10 ECTS zu erbringen. Das Wahlbereichs-Modul UF GP 10 des Unterrichtsfachs Geschichte und Politische Bildung kann also 0 bis 10 ECTS umfassen. Empfohlen wird, hier u.a. die curriculare Mindest-Lehrveranstaltung zu einem Aspekt der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu absolvieren, weil es hier am einfachsten ist.
Bei einer Kombination mit einem Unterrichtsfach einer Kunstuniversität, ist im Wahlbereichs-Modul UF GP 10 Leistungen iAv 5 ECTS zu erbringen - Nicht mehr und auch nicht weniger. Das gilt auch für das Wahlbereichs-Modul UF GP 10 eines Erweiterungsstudiums Bachelor Lehramt (Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung als 3. Unterrichtsfach).
Unterstellung unter der Curricularversion 2026
Ein “Umstieg” in die Curricularversion 2026 wird eine Unterstellung unter der Curricularversion 2026 genannt und betrifft naturgemäß alle drei Teile des Studiums (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, Unterrichtsfach 1, Unterrichtsfach 2)
Vor der Beantragung einer Unterstellung überprüfen Sie daher noch einmal, ob die bisherigen Leistungen in der Curricularversion 2014 richtig zugeordnet sind - Und zwar auch dahingehend, dass die automatische Eintragung gemäß der zutreffenden Anerkennungsverordnung (AVO / PDF) nach erfolgter Unterstellung entsprechend “greifen" kann. Die Hilfstabelle (EXCEL) kann Ihnen helfen, den eigenen Fall im Vorfeld zu simulieren.
Für die automatische AVO-Eintragungen müssen Sie nichts tun. Eine Unterstellung kann zudem nicht rückgängig gemacht werden.
Sollte eine Leistung aus einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung des laufenden Semesters noch nicht beurteilt und die LV-Anmeldung noch unter der Curricularversion 2014 erfolgt sein, schreiben Sie rechtzeitig vor der Beurteilungund von Ihrer unet/univie-Adresse an die StudienServiceStelle Geschichte, zwecks Ummeldung und mit der Angabe der Lehrveranstaltungsnummer.
Wenn die betroffene Lehrveranstaltung beispielsweise aus dem Lehrangebot des Wintersemesters 2026W stammt und der Studienverlauf der Curricularversion 2026 nach erfolgter Unterstellung mit 01.03.2027, ist eine Ummeldung nicht möglich.
Update 28.10.2026: Sie dürfen keinen Umstieg im Bachelor Lehramt zwischen 04.11.2026 und 15.01.2027 machen, wenn Sie die Schulpraxis im Sommersemester 2027S absolvieren möchten!
Das erste Semester
- Wenn Sie das aktuelle Bachelorstudium Lehramt mit bzw. nach 01.10.2026 begonnen haben, zu studieren, studieren Sie das Bachelorstudium Lehramt nach der Curricularversion 2026.
- Absolvieren Sie im ersten Semester die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und studieren Sie zudem nach Möglichkeit immer nach dem empfohlenen Studienpfad im Anhang des Curriculums. Wenn Sie in den ersten beiden Semestern nach dem empfohlenen Studienpfad studieren, wird auch die Mindeststudienleistung kein Thema für Sie sein. Das Anmeldesystem wird sich auch nach dem ersten Semester u.a. nach dem “Erfüllungsgrad” des besagten Studienpfades orientieren.
- Verpassen Sie nicht die Anmeldefristen für die Modulprüfung der StEOP!
Latein-Ergänzungsprüfung
Ob Sie im Zuge der Zulassung eine Zusatzprüfung Latein als Ergänzungsprüfung ("Latein-Ergänzungsprüfung") im Sinne einer Auflage erhalten haben, können Sie im Studienblatt nachsehen (jederzeit via u:space herunterladbar).
Bei Fragen, wenden Sie sich an die Kolleg*innen der Klassischen Philologie, die sowohl die Prüfungen als auch die Vorbereitungslehrveranstaltungen dazu betreuen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Latein-Kenntnisse aus Vorstudien oder Schulzeit geltend machen möchten (Stichtwort: Latein-Nachweis).
Latein-Ergänzungsprüfung und Vorbereitungskurse / Latein-Nachweis
Die Latein-Ergänzungsprüfung darf nicht die letzte Leistung Ihres Studiums sein (Beurteilungsdatum im Sammelzeugnis). Warum: Weil eine solche Ergänzungsprüfung eine Bedingung für das Studieren des betroffenen Studiums darstellt. Sie ist daher unbedingt vor der letzten Leistung des betroffenen Studiums zu erbringen.
Schieben Sie die Latein-Ergänzung nicht auf die sprichwörtliche “lange Bank” und beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit dieser Herausforderung! Bei Vorlesungsprüfungen gilt das Prüfungsdatum als Beurteilungsdatum. Erweiterungscurricula (EC), die als relevant für den Studienabschluss markiert werden, gehören dabei selbstverständlich auch zum betroffenen Studium.
Block IIa im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung
Jene Studierende, die das Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung im Bachelorstudium Lehramt als Unterrichtsfach 1 wählen, haben den Block IIa (Module BA-UF GP 8, BA-UF GP 9 und BA-UF GP 10) im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Bachelorstudiums Lehramt zu absolvieren.
Jene Studierende, die das Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung im Bachelorstudiums Lehramt als Unterrichtsfach 2 wählen, absolvieren den Block IIa nicht.
Achten Sie auch immer auf den Aufbau des Bachelorstudiums Lehramt und Masterstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2026 (WEBP).
Alternative Pflichtmodule BA-UF GP 4a und BA-UF GP 4b
“Alternativ” bedeutet hier, dass nur eines der beiden Module absolviert werden muss, also entweder BA-UF GP 4a oder BA-UF GP 4b. Keinesfalls beide Module.
Äquivalenzverordnung
Das Lehrangebot nach Einführung der Curricularversion 2026 ab 01.10.2026 orientiert sich seitdem nach der neueren Curricularversion. Welche Lehrveranstaltungen der Curricularversion 2026 zur Erbringung der curricular vorgegebenen Leistungen der Curricularversion 2015 erbracht werden können, können Sie in der Äquivalenzverordnung (ÄquiVO / PDF) nachlesen.
Die Äquivalenzverordnung ist keine Anerkennungsverordnung und regelt daher auch keine Anerkennung.
Fachbezogenes Schulpraktikum (Schulpraxis) und Begleit-Lehrveranstaltung zur Schulpraxis (Praxisseminar)
Grundsätzlich kommen in diesen beiden Lehrveranstaltungen kein (selbstorganisierter) Tausch oder Wechsel in Frage.
Abschlussphase (Modul UF MA GP 05)
Die Abschlussphase im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Masterstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2015 ist nur dann zu absolvieren, wenn die Abschlussarbeit (Masterarbeit) im Rahmen des Unterrichtsfachs Geschichte und Politische Bildung verfasst wird.
Masterarbeit im Rahmen des Unterrichtsfachs Geschichte und Politische Bildung
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben.
Masterprüfung, wenn die Masterarbeit im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung verfasst wurde.
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Unterstellung unter der Curricularversion 2026
Ein “Umstieg” in die Curricularversion 2026 wird eine Unterstellung unter der Curricularversion 2026 genannt und betrifft naturgemäß alle drei Teile des Studiums (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, Unterrichtsfach 1, Unterrichtsfach 2)
Vor der Beantragung einer Unterstellung überprüfen Sie daher noch einmal, ob die bisherigen Leistungen in der Curricularversion 2015 richtig zugeordnet sind - Und zwar auch dahingehend, dass die automatische Eintragung gemäß der zutreffenden Anerkennungsverordnung (AVO / PDF) nach erfolgter Unterstellung entsprechend “greifen" kann. Die Hilfstabelle (EXCEL) kann Ihnen helfen, den eigenen Fall im Vorfeld zu simulieren.
Für die automatische AVO-Eintragungen müssen Sie nichts tun. Eine Unterstellung kann zudem nicht rückgängig gemacht werden.
Sollte eine Leistung aus einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung des laufenden Semesters noch nicht beurteilt und die LV-Anmeldung noch unter der Curricularversion 2015 erfolgt sein, schreiben Sie rechtzeitig vor der Beurteilung und von Ihrer unet/univie-Adresse an die StudienServiceStelle Geschichte, zwecks Ummeldung und mit der Angabe der Lehrveranstaltungsnummer.
Wenn die betroffene Lehrveranstaltung beispielsweise aus dem Lehrangebot des Wintersemesters 2026W stammt und der Studienverlauf der Curricularversion 2026 nach erfolgter Unterstellung mit 01.03.2027, ist eine Ummeldung nicht möglich.
Block IIb im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung
Jene Studierende, die das Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung im Bachelorstudium Lehramt als Unterrichtsfach 2 gewählt hatten, haben den Block IIb (Module BA-UF GP 8, BA-UF GP 9 und BA-UF GP 10) im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Masterstudium Lehramt zu absolvieren.
Jene Studierende, die das Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung im Bachelorstudiums Lehramt als Unterrichtsfach 1 gewählt hatten und daher im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Bachelorstudiums Lehramt den Block IIa absolviert haben, absolvieren das Block IIb im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Masterstudiums Lehramt nicht.
Achten Sie auch immer auf den Aufbau des Bachelorstudiums Lehramt und Masterstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2026 (WEBP).
Alternative Pflichtmodule MA-UF GP 6a und MA-UF GP 6b
“Alternativ” bedeutet hier, dass nur eines der beiden Module absolviert werden muss, also entweder MA-UF GP 6a oder MA-UF GP 6b. Keinesfalls beide Module.
Abschlussphase (Modul MA-UF GP 7)
Die Abschlussphase im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung des Masterstudiums Lehramt nach der Curricularversion 2015 ist nur dann zu absolvieren, wenn die Abschlussarbeit (Masterarbeit) im Rahmen des Unterrichtsfachs Geschichte und Politische Bildung verfasst wird.
Ein bereits genehmigtes Thema und Betreuung der Masterarbeit als Voraussetzung für eine Anmeldung zum SE Seminar zur Abschlussarbeit des Moduls MA-UF GP 7
Um sich zum SE Seminar zur Abschlussarbeit des Moduls MA-UF GP 7 (Abschlussphase) anmelden zu können, müssen Thema und Betreuung der Abschlussarbeit (Masterarbeit) bereits genehmigt worden sein.
Einen solchen Antrag stellen Sie über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC). Folgen Sie dafür der Anleitung des Hist-Kult SSC unter Verwendung eines entsprechenden SSC-Formulars. Die Genehmigung nach Antragsstellung dauert 4 Wochen. Eine Beschleunigung des Vorgangs ist nicht möglich. Jede*r kommt der Reihe nach dran.
Masterarbeit im Rahmen des Unterrichtsfachs Geschichte und Politische Bildung
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben.
Masterprüfung, wenn die Masterarbeit im Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung verfasst wurde.
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Unbedingt auf die curricularen Vorgaben und auf die Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find achten
Ob eine Lehrveranstaltung Ihrem Studium bzw. dem beabsichtigten Modul als beabsichtigte, curriculare Leistung zuordenbar sind, können Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find nachsehen (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”). Achten Sie darüber hinaus auch SEHR GENAU auf die curricularen Vorgaben.
Unterschiedliche Anmeldefristen und Anmeldesysteme
Wie Sie an der Zuordenbarkeit laut VVZ auf u:find sehen können, bietet dieses Studium die Gelegenheit, verschiedene Lehrveranstaltungen von unterschiedlichen Studienrichtungen mitzubelegen. Das heißt aber auch, dass man sich auch rechtzeitig mit unterschiedlichen Anmeldefristen und Anmeldesystemen auseinandersetzen muss.
Abschluss mit Schwerpunkt
Ein Abschluss mit Schwerpunkt ist optional, kein Muss. Für Details, siehe §5 im Curriculum.
Modul M1b Einführung in die Schwerpunkte II: Medientheorien und Mediengeschichte
In diesem Modul sind Leistungen von mindestens 2 verschiedenen Teil-Diziplinen zu absolvieren. Die 7 Teil-Diszipline dieses Studiums lassen sich meistens an den Lehrveranstaltungsnummern erkennen, beispieslweise:
060XXX = Judaistik
070XXX = (Zeit-)Geschichte
080XXX = Europäische Ethnologie
170XXX = Theater-, Film- und Medienwissenschaft
210XXX = Politikwissenschaft
220XXX = Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
230XXX = Soziologie
Modul M2a Einführung in den Forschungsprozess und Methoden
In diesem Modul sind u.a. 1x UE Methodenkurs oder 1x UE Methodenworkshop zu absolvieren, nicht beides.
UE Methodenworkshops im Modul M2a und M3b
Sollte in den Modulen M2a und M3b jeweils eine UE Methodenworkshop absolviert werden, ist darauf zu achten, dass diese deutlich unterschiedliche Methoden behandeln. Diese Unterschiedlichkeit lässt sich meistens am unterschiedlichen LV-Inhalt im VVZ auf u:find und an der unterschiedlichen LV-Leitung festmachen.
Curriculare Teilnahmevoraussetzung für die Pflichtmodulegruppe III Praktische Forschung und Darstellung (Module M3a und M3b)
Die Pflichtmodulgruppe I und II (Module M1a, M1b, M2a und M2b) müssen zum Zeitpunkt des Anmeldeversuchs innerhalb der Anmeldephase vollständig absolviert sein.
Modul M4a Seminar zu Zeitgeschichte und Medien
In diesem Modul sind 8-ECTS-Seminare der Zeitgeschichte zu absolvieren, also in erster Linie auch Seminare mit Lehrveranstaltungsnummern nach dem Schema “070XXX”. Aber: Wenn laut VVZ auf u:find diesem Modul zuordenbar, können auch ausgewählte Seminare der Judaistik für dieses Modul absolviert werden.
UE Proposal-Workshop und SE Seminar zur Abschlussarbeit
Keine der beiden Lehrveranstaltungen - Weder die UE Proposal-Workshops des Moduls M3b noch das SE Seminar zur Abschlussarbeit des Moduls M5 müssen bei dem*r eigenen Betreuer*in absolviert werden. Beide Lehrveranstaltungen haben nichts mit der Betreuung zu tun.
Auch müssen beide Lehrveranstaltungen jeweils nur 1x mit positiver Beurteilung absolviert werden, nicht mehrmals.
Modul M4b Wahlbereich - Spezialthemen zu Zeitgeschichte und Medien
Wenn Sie im Studium ein Studienaufenthalt im Ausland (z.B. über Erasmus+) planen, heben Sie sich die “Lehrveranstaltung und/oder Praktika” (13 ECTS) des Moduls M4b (21 ECTS) besser dafür auf. Das gilt auch für ein Praktikum.
Im Modul M4b (21 ECTS) sind mindestens eine Leistung aus dem Bereich Zeitgeschichte und mindestens eine Leistung aus den anderen Bereichen zu absolvieren. Darüber hinaus muss sich unter den 21 ECTS mindestens eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung des Typs “Seminar (SE)” befinden.
Masterarbeit
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte oder habilitierte Lehrpersonen mit aktueller Anstellung an den Instituten der anderen 6 Teil-Diszipline (Judaistik; Europäische Ethnologie, Theater-, Film- und Medienwissenschaft; Politikwissenschaft; Publizistik- und Kommunikationswissenschaft; Soziologie) in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §6.
Masterprüfung
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §7. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Unbedingt auf die curricularen Vorgaben und auf die Zuordenbarkeit laut Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find achten
Ob eine Lehrveranstaltung Ihrem Studium bzw. dem beabsichtigten Modul als beabsichtigte, curriculare Leistung zuordenbar sind, können Sie im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) auf u:find nachsehen (im Lehrveranstaltungseintrag unten, Rubrik: “Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis”). Achten Sie darüber hinaus auch SEHR GENAU auf die curricularen Vorgaben.
Unterschiedliche Anmeldefristen und Anmeldesysteme
Wie Sie an der Zuordenbarkeit laut VVZ auf u:find sehen können, bietet dieses Studium die Gelegenheit, verschiedene Lehrveranstaltungen von unterschiedlichen Studienrichtungen mitzubelegen. Das heißt aber auch, dass man sich auch rechtzeitig mit unterschiedlichen Anmeldefristen und Anmeldesystemen auseinandersetzen muss.
PM3/1 Vertiefungen 1 und PM3/2 Vertiefungen 2
In diesen beiden Modulen werden jeweils 1x VO iAv 5 ECTS und 1x SE iAv 8 ECTS verlangt. Manchmal sind aber lauf VVZ auf u:find nur 4-ECTS-VO oder 7-ECTS-SE zuordenbar. In solchen Fällenl können die fehlenden ECTS ausnahmsweise auch mit entsprechenden VO ergänzt werden, Beispiel:
PM3/1-VO-Teil (5 ECTS): 2x PM3/1-VO iAv jeweils 4 ECTS.
PM3/1-SE-Teil (8 ECTS): 1x PM3/1-SE (7 ECTS) und 1x PM3/1-VO iAv 4 ECTS.
PM3/2-VO-Teil (5 ECTS): 2x PM3/2-VO iAv jeweils 4 ECTS.
PM3/2-SE-Teil (8 ECTS): 1x PM3/2-SE (7 ECTS) und 1x PM3/2-VO iAv 4 ECTS.
Bei Zuordnungsproblemen, wenden Sie sich nach dem Noteneintrag und mit entsprechenden Angaben (Lehrveranstaltungs-Nummer, Semester der LV, Beurteilungsdatum laut Sammelzeugnis als TT.MM.JJJJ) an die StudienServiceStelle Geschichte, und zwar von Ihrer unet/univie-Adresse.
PM 3/3 Vertiefungen 3
Wenn Sie im Studium ein Studienaufenthalt im Ausland (z.B. über Erasmus+) planen, heben Sie sich dieses Modul unbedingt dafür auf.
Masterarbeit
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte oder habilitierte Lehrpersonen mit aktueller Anstellung an den Instituten der Teil-Diszipline der Global Studies (Afrikawissenschaften; Orientalistik; Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde; Sinologie; Japanologie; Koreanologie; Internationale Entwicklung) in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §6.
Masterprüfung
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §7. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Grundmodul 8 Archivpraktikum
Was das Archivpraktikum betrifft, folgen Sie der Anleitung des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung (IfÖG).
Alternative Pflichtmodulgruppe: “Schwerpunkt Historische Hilfswissenschaften und Geschichtsforschung” oder Alternative Pflichtmodulgruppe: “Schwerpunkt Archivwissenschaft und Medienarchive”
“Alternativ” bedeutet hier, dass nur eine der beiden Modulgruppen absolviert werden muss, keinesfalls beide Modulgruppen.
Masterarbeit
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §6.
Masterprüfung
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §7. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.
Abschluss mit Schwerpunkt
Ein Abschluss mit Schwerpunkt (Osteuropäische Geschichte, Sozialwissenschaften oder "Slawische Sprachen und Literaturen") ist optional, kein Muss. Für Details, siehe §5 im Curriculum.
Was bedeutet “Alternatives Pflichtmodul” oder “Alternative Pflichtmodulgruppe”
“Alternativ” bedeutet hier, dass nur eine der zur Auswahl stehenden Modulgruppen bzw. Modul absolviert werden müssen, Beispiel:
Für die vollständige Absolvierung des M3 Alternatives Pflichtmodul ”Disziplinäre Vertiefung" (24 ECTS) müssen entweder das M3.1 Alternatives Pflichtmodul „Disziplinäre Vertiefung: Osteuropäische Geschichte“ (24 ECTS) oder das M3.2 Alternatives Pflichtmodul „Disziplinäre Vertiefung: Sozialwissenschaften“ (24 ECTS) oder das M3.3 Alternatives Pflichtmodul „Disziplinäre Vertiefung: Slawische Sprachen und Literaturen“ (24 ECTS) absolviert werden, nur 1 der 3 Module.
M2 Alternative Pflichtmodulgruppen “Disziplinäre Kompensationen”
Wenn das direkte Vorstudium (Bachelorstudium) Ihres Masterstudiums ein geschichtswissenschaftliches Studium war, sind die Module M2.1c und M2.2c zu absolvieren, also Sozialwissenschaften und “Slawische Sprachen und Literaturen”.
Wenn das direkte Vorstudium (Bachelorstudium) Ihres Masterstudiums ein sozialwissenschaftliches Studiums war, sind die Module M2.1a und M2.2a zu absolvieren, also Geschichte und "Slawische Sprachen und Literaturen".
Wenn das direkte Vorstudium (Bachelorstudium) Ihres MAsterstudiums ein slawistisches Studium war, sind sind die Module M2.1b und M2.2b zu absolvieren, also Geschichte und Sozialwissenschaften.
Wenn das direkte Vorstudium (Bachelorstudium) an der Universität Wien absolviert wurde, kommt es vor, dass z.B. trotz Bachelorstudium Geschichte Erweiterungscurricula (EC) der Sozialwissenschaften und/oder Slawistik absolviert wurden und Sie daher bereits zufällig die erforderlichen Leistungen im Bachelorstudium erbracht haben - In einem solchen Fall schreiben Sie an die StudienServiceStelle Geschichte, um sich die Anrechenbarkeit überprüfen zu lassen.
M4 Disziplinäre Ergänzung, individuelle Vertiefung
Grundsätzlich können Sie sich hier in diesem Modul bei entsprechender Antragsstellung ("Bescheidmäßige" Anerkennung gem §78 UG) auch entsprechende Sprachkurse anrechnen lassen (allgemeiner Spracherwerb), die Sie z.B. am Sprachenzentrum GmbH der Universität Wien absolviert haben - Bis zu einer Obergrenze von maximal 12 ECTS.
Bevorzugt werden aber in diesem Zusammenhang mehr die Lehrveranstaltungen zum Erwerb der Fachsprache, etwa wie die Lehrveranstaltungen des Typs "UE Spracherwerb" der Slawistik (Keine Obergrenze). Für eine Vorabeinschätzung wenden Sie sich am besten rechtzeitig und vorher an die StudienServiceStelle Geschichte, von Ihrer unet/univie-Adresse.
M6 Seminar zur Abschlussarbeit - Wenn eine politikwissenschaftliche Abschlussarbeit verfasst werden wird
Wenn Sie eine sozialwissenschaftliche bzw. im Rahmen dessen eine politikwissenschaftliche Abschlussarbeit (Masterarbeit) verfassen möchten, kontaktieren Sie die StudienServiceStelle Geschichte mit der Frage, welche Lehrveranstaltungen Sie im Modul M6 absolvieren müssen.
Warum: Das Masterstudium der Politikwissenschaft hat neuerdings eine neue Curricularversion (2026) erhalten und das Lehrangebot der Politikwissenschaft orientiert sich daher nach dieser neuen Curricularversion - Ein Umstand, das die aktuelle Curricularversion 2019 des UA 066 610 Masterstudiums Interdisziplinäre Osteuropastudien noch nicht entsprechend berücksichtigen kann.
Masterarbeit
Grundsätzlich kommen habilitierte Lehrpersonen (meist erkennbar an Titeln wie “Prof.” oder “Doz.” im Personenverzeichnis auf u:find) mit aktueller Anstellung an einem der 5 Institute (Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Österreichische Geschichtsforschung, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zeitgeschichte) unserer Studienrichtung Geschichte habilitierte Lehrpersonen mit aktueller Anstellung an einem der anderen Teil-Diszipline (Kultur- und Sozialanthropologie, Slawistik, Politikwissenschaft) in Frage.
Die Genehmigung von Thema und Betreuung der Abschlussarbeit ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §6.
Masterprüfung
Das Prüfungssenat (vorsitzführende Person, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) ist selbst zusammenzustellen. Grundsätzlich gilt dabei dasselbe wie für die Masterarbeit (habilitierte Lehrpersonen mit aktuelle Anstellung an einem der 5 Institute unserer Studienrichtung Geschichte). Der*die Erstprüfer*in ist in der Regel der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der Prüfungsort kann, wenn verfügbar und geeignet, beispielsweise auch das Büro der vorsitzführenden Person sein.
Die Genehmigung von Prüfungssenat und Prüfungstermin ist über das Historisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter (Hist-Kult SSC) zu beantragen. Neben dem UG 2002 und der Satzung der Universität Wien gelten die curricularen Vorgaben des §7. Beachten Sie zudem die Hinweise und Anleitungen des Hist-Kult SSC.